Im Abstand von zirka neun Monaten trifft sich die im Netzwerk der Deutschen Comprehensive Cancer Center angesiedelte Arbeitsgruppe für Palliativmedizin. Aus 14 Standorten der von der Deutschen Krebshilfe geförderten Spitzenzentren kommen dann die Palliativmediziner zusammen, um zu erarbeiten, wie ihre Disziplin in den Spitzenzentren optimiert werden kann.
Jeweils ein Standort der geförderten Zentren richtet das Treffen aus und organisiert am Vorabend des Treffens der Arbeitsgruppe ein öffentliches Palliativsymposium. Hierzu werden alle, die schwerkranke und sterbende Menschen mit Krebs behandeln, Patientinnen und Patienten, deren Angehörige und die interessierte Öffentlichkeit eingeladen. Wichtig ist den Organisatoren dabei, verschiedene Aspekte in der Palliativversorgung zu thematisieren und die Themen so aufzubereiten, dass sie für jedermann verständlich sind. Nach Dresden, Würzburg, Heidelberg, Hamburg und Tübingen lud im November 2018 das Comprehensive Cancer Center der Charité in Berlin zum AG Treffen und zum Symposium ein.
Das Leit-Thema des Berliner Symposiums „Autonomie am Lebensende“ hat dann auch über 180 Teilnehmer angesprochen, die sich im Saal der Kaiserin Friedrich-Stiftung in Berlin-Mitte eingefunden haben. Ein wichtiges Ziel der Palliativmedizin ist es, der Selbstbestimmung der Patienten gerecht zu werden. Die Autonomie des Patienten zu wahren, stellt die Behandelnden aber immer wieder auch vor große Herausforderungen, insbesondere in Grenzsituationen und oder auch bei Erkrankungen, die das Bewusstsein der Betroffenen einschränken. Gute Vorsorgeplanung und Patientenverfügung sind hilfreiche Instrumente, doch wie sind die rechtlichen Grundlagen dafür?
Nach einem Grußwort der Deutschen Krebshilfe führten Prof. Karin Oechsle aus Hamburg und Dr. Jacqueline Schwartz aus Düsseldorf durch den ersten großen Block des Abends zum Thema „Vorsorgeplanung und Patientenverfügung“. Die rechtlichen Grundlagen hierfür beleuchtete Prof. Dr. H. Christof Müller-Busch, er war leitender Arzt im Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe in Berlin. Praktische Empfehlungen zur Beratung bezüglich der Patientenverfügung gab Dipl.-Psych. Asita Behzadi, sie ist Psychoonkologin in der Klinik für Hämatologie und Onkologie am Campus Virchow-Klinikum, Berlin. Zu welchem Zeitpunkt eine Patientenverfügung dann implementiert werden sollte, führte Frau PD Dr. Letsch, Standortleiterin der Palliativmedizin an der Klinik für Hämatologie und Onkologie am Campus Benjamin Franklin in Berlin, aus.
Durch den zweiten Teil des Symposiums mit dem Schwerpunktthema „Autonomie in onkologischen Grenzsituationen“ führten Prof. Michael Thomas, Chefarzt der Internistischen Onkologie der Thoraxtumoren an der Thoraxklinik am Universitätsklinikum in Heidelberg und PD Dr. Peter Thuss-Patience, Leiter der Palliativmedizin und Oberarzt der Klinik m.S. Hämatologie und Tumorimmunologie am Campus Virchow-Klinikum an der Charité in Berlin. Einblick darüber, was bei Erkrankungen im Gehirn im Hinblick auf die Autonomie des Patienten berücksichtigt werden muss, gaben Prof. Ploner und PD Dr. Kowski aus der Klinik für Neurologie am Campus Virchow-Klinikum der Charité in Berlin. Frau Dr. Schwartz ist stellvertretende Leiterin des Interdisziplinären Zentrums in Düsseldorf. Sie referierte darüber, wie die Autonomie eines Patienten gewahrt werden kann, der sich ganz den Empfehlungen seiner behandelnden Ärzte ergeben möchte. Und Dr. Ulrike Haase, Oberärztin und Standortleiterin des Palliativkonsildienstes am Campus Charité Mitte, beleuchtete die Frage, wie die Selbstbestimmtheit der Patienten auf einer Intensivstation durchsetzbar ist.
Prof. Thomas fasste am Schluss des Abends noch einmal zusammen, dass sowohl bei den Patienten und den Angehörigen als auch bei den Behandlern oft viele Fragen offen sind und sich Ärzte und Pflegende auf jeden Patient und jede Patientin individuell einstellen müssen.
Das nächste Symposium findet am 27. Juni 2019 in Essen statt.