Keinesfalls endet die Verantwortlichkeit der Behandelnden und Begleitenden im Krankenhaus mit dem Versterben eines Menschen. Im Fokus der Standard Operating Procedure (SOP) stehen somit verstorbene Patientinnen und Patienten und ihre An- und Zugehörigen im Krankenhaus und ein würdevoller Umgang mit ihnen in dieser emotional belasteten Situation. Die SOP hat zum Ziel, die Versorgung Verstorbener und die Begleitung ihrer An- und Zugehörigen besonders außerhalb von Palliativstationen zu verbessern. Die dargestellten Abläufe sollen eine handhabbare Brücke schlagen zwischen Empfehlungen der S3- Leitlinie Palliativmedizin, formalen (juristischen) Anforderungen und nicht zuletzt „best practice“ Erfahrungen im Umgang mit den Verstorbenen und ihren An- und Zugehörigen. Zudem soll sie Anregungen geben, innerhalb der divergenten Strukturen der Krankenhäuser und ihren Abteilungen, interne Verfahren im Umgang mit der Thematik zu reflektieren, zu diskutieren und eigene Handlungsempfehlungen zu formulieren.
Netzwerk-SOP Versterben im Krankenhaus (gültig bis 21.02.2029)